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Bundesjustizminister Heiko Maas hat für Oktober 2016 die Vorlage eines Gesetzentwurfes angekündigt, mit dem die zwischen 1945 und 1969 nach §175 StGB in Deutschland verurteilten homosexuellen Männer rehabilitiert und entschädigt werden sollen. Insgesamt wurden in Deutschland seit 1945 nach Angaben der Antidiskriminierungsstelle
„Aus heutiger Sicht war das ein klarer Verstoß gegen die Menschenwürde und damit verfassungswidrig“, so Maas. „Ein Rechtsstaat sollte auch die Kraft haben, seine eigenen Fehler zu korrigieren.“ Eine Forderung, die Opferverbände und auch die AG der Lesben und Schwulen in der SPD, seit Jahren an die politisch Verantwortlichen herantragen.
Gemeinsam mit dem Bundesvorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft der Juristen in der SPD, Harald Baumann-Hasske MdL und Georg Härpfer vom Bundesinteressenverband Schwuler Senioren (B.I.S.S.), wollen wir über den Gesetzentwurf und über die Situation der Betroffenen diskutieren.