Die Sächsische Staatsministerin für Gleichstellung und Integration, Petra Köpping: „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts begrüße ich sehr. Damit wird die selbst empfundene geschlechtliche Identität von Intersexuellen als Teil des Persönlichkeitsrechtes anerkannt und Diskriminierungen vorgebeugt. Der besondere Schutz von Minderheiten ist in unserer Verfassung verankert und wird damit Rechnung getragen. Diskriminierungen zu bekämpfen ist auch Ziel der Antidiskriminierungspolitik in Sachsen. Diesem Ziel fühle ich mich persönlich verpflichtet.“

Mit dem aktuellen Urteil fordert das Bundesverfassungsgericht, dass künftig ein drittes Geschlecht im Geburtenregister eingetragen werden kann. Intersexuellen Menschen, die weder männlich noch weiblich sind, soll damit ermöglicht werden, ihre geschlechtliche Identität „positiv“ eintragen zu lassen. Zur Begründung verweist das Gericht auf das im Grundgesetz geschützte Persönlichkeitsrecht.